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österreichische Sozialversicherung

Die österreichische Sozialversicherung ist gemessen an den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und den einbezogenen Personenkreisen die größte Einrichtung zur sozialen Absicherung in Österreich.

Die Selbstverwaltung der österreichischen Sozialversicherung In der österreichischen Sozialversicherung gilt das Prinzip der Selbstverwaltung, durch die die Versicherten Einfluss auf die Sozialversicherung nehmen können. Dies geschieht dadurch, dass die Versicherten der einzelnen Sozialversicherungsträger Vertreter wählen, die wiederum die personelle Besetzung der Organe des Sozialversicherungsträgers bestimmen. Der Staat überwacht die ansonsten weisungsfreie Tätigkeit der Sozialversicherungsträger im Rahmen eines Aufsichtsrechts.

Die Sozialversicherungsträger
Zu den Trägern der Sozialversicherung gehören neben den neun Gebiets- und 6 Betriebskrankenkassen die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, die Pensionsversicherungsanstalt, die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, die Versicherungsanstalt des österreichischen Notariats, die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau sowie die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter. Über die bestehenden Betriebskrankenkassen hinaus sind Neugründungen nicht mehr zugelassen. Soweit keine speziellen Gesetze eingreifen, haben die Sozialversicherungsträger eine sog. Generalkompetenz, die eine allgemeine Zuständigkeit für die ihnen zugewiesenen Personenkreise begründet. Einige der Sozialversicherungsträger verfügen über eine zentralisierte Geschäftsführung mit Geschäftsstellen in den Bundesländern und Bezirken. Andere Sozialversicherungsträger haben eine dezentralisierte Organisation mit Geschäftsführungsorganen in den Bundesländern.

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Dachorganisation der 22 Sozialversicherungsträger ist der im Jahr 1948 gegründete Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. Aufgaben des Dachverbandes sind die Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Sozialversicherungsträger z. B. anlässlich von Gesetzgebungsverfahren, die Beobachtung makroökonomischer Entwicklungen und die Interessenvertretung der Sozialversicherungsträger beim Abschluss von internationalen Verträgen. Auch für die Vergabe von Sozialversicherungsnummern ist der Hauptverband zuständig.

Die Funktionsweise der Sozialversicherung
In Österreich gilt eine Pflichtversicherung. Die Beiträge, die innerhalb eines Jahres erhoben werden, dienen der Bestreitung der unterjährigen Ausgaben. Kapitalansammlungen werden nur als kurzfristige Schwankungsreserven gebildet. Alle Versicherten erhalten nach dem Solidaritätsprinzip gleiche Sachleistungen. Beitragsabhängig sind Geldleistungen wie Pensionen und Krankengeld. Über die reinen Versicherungsleistungen hinaus nimmt die Sozialversicherung auch Aufgaben bei der Rehabilitation, der Sicherheitsberatung und der Gesundheitsvorsorge wahr.

Die Zweige der Sozialversicherung
Die Krankenversicherung gewährt Leistungen bei Krankheit, krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit sowie bei Mutterschaft. Pflichtversichert ist jeder Beschäftigte mit einem über der Geringfügigkeitsgrenze liegenden Bruttoeinkommen. Die Geringfügigkeitsgrenze, die jährlich angepasst wird, beträgt ab dem 01.01.2012 376,26 Euro. Die zuständige Krankenversicherung ergibt sich aus dem Standort des Arbeitgebers. Eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Krankenversicherung besteht nicht. Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) ist für Selbstständige und Unternehmer zuständig. Die SVA berechnet zwar bei ambulanten Behandlungen einen 20-prozentigen, vom Versicherten zu tragenden Selbstbehalt, doch verfügt sie über ein größeres Leistungsspektrum als die Gebietskrankenkassen. Zusätzlich können sich alle Österreicher privat zusatzversichern.

Die Unfallversicherung gewährt bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Unfallrenten und ist für Rehabilitationsmaßnahmen zuständig.

Die Pensionsversicherung leistet bei Alter, Tod, Erwerbsunfähigkeit und bei einer Minderung der Arbeitsfähigkeit.

Die Arbeitslosenversicherung ist nicht im Rahmen der Selbstverwaltung, sondern über die Bundeseinrichtung Arbeitsmarktservice organisiert.
www.sozialversicherung.at