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Notdienst Apotheken
Apotheken Notdienst Wien

Die normalen Öffnungszeiten der Wiener Apotheken sind: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr; Samstag von 8 bis 12 Uhr. Allerdings haben viele Wiener Apotheken werktags auch zwischen 12 und 14 Uhr geöffnet.

Außerhalb der Öffnungszeiten - am Samstagnachmittag, am Wochenende (inkl. Sonntag), in der Nacht und am Feiertag - haben immer einige der Wiener Apotheken Bereitschaftsdienst. Mit Ausnahme bezüglich des Samstagnachmittags fallen für die Nutzung des Apotheken-Bereitschaftsdienstes zusätzliche Gebühren an: An Sonntagen und Feiertagen sind von 8 bis 20 Uhr 1,30 € extra zu zahlen, in allen Nächten (das heißt von Montag bis Sonntag in der Zeit zwischen 20 und 8 Uhr) sind 3,80 € extra zu zahlen. (Die Gebühr ist unabhängig von der Kaufmenge.) Jedoch: Wenn der verschreibende Arzt einen entsprechenden Vermerk auf dem Kassenrezept gemacht hat, wird die Gebühr von der Krankenkasse übernommen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, zu erfahren, welche Apotheken an welchem Datum Not- bzw. Bereitschaftsdienst haben, beispielsweise
- per Internet über den Nachtdienstkalender der österreichischen Apothekenkammer
- über die Telefonauskunft Nr. 1455
- über die Teletextseite 648 des ORF
- über die Apotheken-App.

Weitere Informationen für Notfälle:
- Die Wiener Rettung (Notarzt) hat die Nr. 144.
- Der Ärzte-Funkdienst hat die Nr. 141 (telefonische Erreichbarkeit: an Feiertagen ganztägig und in jeder Nacht (von Montag bis Sonntag) zwischen 19 und 7 Uhr).
- Die Beratungshotline bei Vergiftungen hat die Nr. 406 43 43.
- Auskünfte zum zahnärztlichen Notdienst sind am Wochenende, an Feiertagen (jeweils 9 bis 18 Uhr) und in Nachtstunden (20 bis 1 Uhr) unter der Nr. 512 20 78 zu erhalten.

Allgemeine Information:
Die Öffnungszeiten der Apotheken in Wien richten sich nach § 8 des österreichischen Apothekengesetzes (ApoG). Zum 1. Januar 2018 trat eine Gesetzesänderung ein, die den Bereitschaftsdienst in Form der Ruferreichbarkeit betrifft; der neue § 8 Abs. 5a ApoG lautet: „(5a) Apotheken, die innerhalb eines Kalenderjahres an mindestens 80 Tagen Bereitschaftsdienst leisten, dürfen diesen in Ruferreichbarkeit (Abs. 3) verrichten.“

Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit.
www.nachtapotheke.wien